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Achtung! Seit dem 01.01.2007 sind Emails Geschäftsbriefe!

Fast unbemerkt wurde zum 01.01.2007 ein Gesetz geändert. Mit dieser Änderung sind Emails Geschäftsbriefen auf Papier nun gleichgestellt. Somit sind vor allem im Handelsregister eingetragene Gesellschaften verpflichtet, in einer Email dieselben Angaben zur Gesellschaft zu machen, wie es beim Geschäftsbrief auf Papier schon lange Zeit der Fall ist.

Die Email Signatur einer GmbH sollte zum Beispiel folgende Angaben enthalten:

  • Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft;

  • das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft;

  • die Registernummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist;

  • alle Geschäftsführer und, sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat, der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.


  • Zögern Sie also nicht, Ihre Emails entsprechend zu gestalten, denn die Abmahner stehen bestimmt schon in den Startlöchern ;-)

    Nachzulesen in § 37a HGB, § 35 GmbHG und § 80 AktG

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